Unglaublich, aber wahr. Aus den AGB der Anwaltskanzlei Dozier Attorneys (gefunden bei golem.de):
„Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun. Darüber hinaus sollten Sie auch keine ganzen oder teilweisen Kopien von dieser Website anfertigen, denn wir wollen nicht kopiert werden. Wir gestatten auch keine Links auf unsere Website, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben“.
Ich wollte mir ja sofort diesen tollen HTML-Code ansehen. Leider hab ich die Firma mit Google nicht gefunden. Liegt vermutlich daran, dass sie sämtliche Verlinkung abgelehnt haben
Einsortiert unter:Kuriositäten

Die Adresse lautet www*cybertriallawyer*com/user-agreement (Punkt statt *). Der HTML-Code ist technisch und syntaktisch auch zu vergessen, eine Validierung liefert gleich 65 Fehler.
Das ist ja interessant. Bin nur zufällig auf diesen Artikel gestoßen, habe mich mit dem ganzen Thema noch nicht großartig auseinandergesetzt. Gab es denn mittlerweile noch mehrere solcher Fälle, in denen die HTML-Codes gesperrt wurden, weil sie angeblich das geistige Eigentum sind etc.? Mir scheint, da wollte eine Kanzlei ganz besonders findig sein. Ob es ihnen hilft sei mal dahin gestellt.